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:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "SCHRAUBENZIEHER" ::
Marler Zeitung, 9. August 2007 – Schraubenzieher im Auge
LESERBRIEF VON FRANZ FLEISCHHAUER, MARL
Mal ehrlich: Es wurde doch Zeit, dass sich mal jemand die Haltung der Stadt Marl näher ansieht. Wenn unser eins einen Vertrag schlecht erfüllt und der Vertragspartner dadurch verletzt wird, muss er Schmerzensgeld zahlen. Wenn aber die Stadt einen Vertrag mit seinen Bürgern verletzt, der sogar den Schutz des Bürgers bezweckt, meint sie, sie müsse nur haften, wenn sie vorsätzlich handelt?
Dass sich aber weder die Kinder in einem Kindergarten noch die Erzieherinnen die Kinder jemals vorsätzlich verletzen, dürfte klar sein. Damit würde die Stadt nie haften.
Aber können die Erzieherinnen unseren Kindern einfach ein Messer oder eine Schere in die Hand drücken, ihnen sagen, sie sollen vorsichtig sein und sich dann einfach entfernen? Wenn es auf Vorsatz ankäme, wäre das möglich. Unglaublich oder? Da ist es doch wirklich begrüßenswert, dass Herr Rechtsanwalt Hermann – offensichtlich als erster und einziger Anwalt in Deutschland aufgedeckt hat, dass seit der Einführung der vertraglichen Schmerzensgeldhaftung eine Haftung der Stadt ohne Vorsatz der Erzieherínnen in Betracht kommt. Wie das OLG Hamm bestätigte, ist diese Frage noch nicht geklärt, es hat daher die Revision zugelassen.
Der BGH wird jetzt eine Grundsatzentscheidung treffen müssen. Und egal, wie sie ausgeht: Man muss Herrn Rechtsanwalt Hermann ein dickes Lob dafür aussprechen, dass er derartige Gesetzeslücken aufspürt und mit aller Konsequenz verfolgt. Weiter so! Dem verletzten Jungen (und allen, die von einer Entscheidung des BGH profitieren können) wünsche ich viel Glück.
WAZ Recklinghausen, 7. August 2007 – Schraubenzieher im Auge
DER SCHRAUBENZIEHER GING INS AUGE
Marl. In einem Kindergarten wurde vor drei Jahren ein Sechsjähriger beim Spielen mit einem Schraubenzieher im Auge schwer verletzt. Bekommt er dafür von der Stadt Schmerzensgeld? Das Landgericht Essen meint Nein, das Oberlandesgericht Hamm meint, diese Frage solle der Bundesgerichtshof klären.
Im April 2004 klappte es mit der Sorgfalt in dem Kindergarten nicht. Woher kommt der Schraubenzieher? Und dann die falsche Einschätzung, der Junge habe lediglich etwas Sand ins Auge bekommen. Tatsächlich, so stellte sich später heraus, gab es einen Schnitt in der Hornhaut. Der Kleine musste operiert werden.
Dass die Stadt als Träger des Kindergartens verantwortlich war, ist wohl unstrittig. Doch Schmerzensgeld gibt es nicht – es sei denn, das Personal im Kindergarten hätte vorsätzlich gehandelt.
Trotz dieser klaren Feststellung im Sozialgesetzbuch (SGB) klagte der Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann und forderte 37 500 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz . Sein Argument: Es sei ein Vertrag zwischen den Eltern und der Stadt zustande gekommen, die Stadt habe „Aufsichtspflichten übernommen und dafür zu sorgen, dass dem Kläger keinerlei Schaden zugefügt wurde“.
Das Landgericht Essen verwies auf die bestehende Rechtslage, das Oberlandesgericht Hamm, bei dem Hermann in Berufung ging, sah den komplizierten Hintergrund. Das Gericht wies die Berufung zurück, hat aber die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Der ist nur für Rechtsfragen zuständig und prüft nicht erneut die sachlichen Voraussetzungen.
„Durch die Zulassung der Revision zeigt das OLG dass es einen Pflichtverstoß festgestellt hat“, sagt Hermann. Offen sei nur die Frage, ob die Kindergärtnerinnen durch das SGB privilegiert seien, also nur für Vorsatz haften oder auch ohne diesen. Nach Hermanns Ansicht ist die Entscheidung des OLG richtungsweisend, da über Schmerzensgeldansprüche nach Vertragsverletzungen (sie sind seit 2004 möglich), noch nicht entschieden wurde.
Marler-Zeitung vom 6. August 2007 – Schraubenzieher im Auge
MARL (KWI) 21. APRIL 2004. EIN SECHSJÄHRIGER JUNGE WIRD BEIM SPIELEN IM KINDERGARTEN VON EINEM ANDEREN KIND MIT EINEM SCHRAUBENZIEHER VERLETZT, DEN ES IM BODEN FAND. DER SPIELKAMERAD WIRD AM AUGE GETROFFEN.
Der Junge muss mehrfach operiert werden, erleidet leichte bleibende Schäden. Eine Narbe auf der Hornhaut bleibt, auch muss der Junge heute eine Brille tragen. Absicht war nicht im Spiel. Das ist unstreitig.
Über ihren Anwalt Stefan Hermann verklagten die Eltern die Stadt als Trägerin des Kindergartens auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro.
Die städtische Haftpflichtversicherung lehnt die Zahlung eines Schmerzensgeldes ab, weil bei dem Unfall kein Vorsatz im Spiel war. Seitdem beschäftigt der Fall die Gerichte - und er wird es auch weiter tun. Demnächst wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem juristisch komplizierten Marler Kindergartenfall befassen. Nachdem das Landgericht Essen die Klage des Marler Rechtsanwaltes abgewiesen hatte, legt dieser Berufung beim Oberlandesgericht Hamm gegen das Urteil ein. Dort wurde die Berufung zwar verworfen, eine Revision beim BGH aber zugelassen. Im Revisionsfall wird nicht mehr der Sachverhalt geprüft. In Karlsruhe geht es ausschließlich um Rechtsfragen. Rechtsanwalt Stefan Hermann vertritt die Auffassung, dass sich der Schmerzensgeldanspruch seines Mandanten aus dem Betreuungsvertrag herleiten lässt, den die Eltern des Jungen mit der Stadt Marl abgeschlossen hatten. Das Landgericht Essen hatte dies verneint. Ebenso kamen die Richter in Essen zum Ergebnis, dass keine Verletzung der Aufsichtspflicht der Erzieherin vorlag. Die Kläger sehen dies anders.
Da das Oberlandesgericht Hamm die Revision zuließ, hat Rechtsanwalt Stefan Hermann nun Hoffnung, den Fall doch noch zu gewinnen. Denn, so sagt Hermann: „Die Richter in Hamm haben einen Pflichtverstoß festgestellt.“ Und davon müsse nun auch der BGH ausgehen. Spannend ist für ihn die Frage, ob der Staat- in diesem Fall die Erzieherin bzw. ihr Arbeitgeber – weiter nur bei Vorsatz haftet. Was aus seiner Sicht nicht richtig ist. Der Klägeranwalt geht davon aus, dass mindestens ein halbes Jahr vergeht, bis der BGH sich des Falles annimmt.
Bild-Zeitung vom 07. Februar 2007 – Schraubenzieher im Auge
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AUGE AUSGESTOCHEN! MUSS JETZT DER STAAT DAFÜR ZAHLEN? |
Bild-Zeitung vom 19. Oktober 2006 – Schraubenzieher im Auge
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DRAMA IM KINDERGARTEN |
WAZ Recklinghausen vom 19. Oktober 2006 - Schraubenzieher im Auge
INS AUGE
Eltern verklagen Stadt vor Landgericht auf Schmerzensgeld. Sohn soll sich vor zwei Jahren im Waldkindergarten Schraubenzieher ins Auge gestochen haben. Urteil vertagt.
„ Der Staat hat einen Obhutsauftrag zu erfüllen. Damit muss er dafür sorgen, dass die Kinder nicht zu Schaden kommen“, sagte Rechtsanwalt Hermann der 2. Zivilkammer des Essener Landgerichtes. Ein Elternpaar hatte dort am Mittwoch gegen die Stadt Marl auf Schmerzensgeld für ihren Sohn geklagt. Vor zwei Jahren soll diesem im städtischen Waldkinderkarten ein anderes Kind mit einem Schraubenzieher ins Auge gestochen haben. „Durch eine rotierende rückwärtige Bewegung“, wie es in der Klageschrift heißt. Durch den Stich wurde die Hornhaut des heute Achtjährigen verletzt. „Wäre mein Sohn nicht notoperiert worden, hätte er erblinden können“, sagte die Mutter. Laut Aussage des Vaters habe die Kindergärtnerin von der Verletzung zunächst gar nichts mitbekommen und das Auge „nur ausgewaschen“, weil sie dachte, es sei Sand hinein gekommen.
Grobe Fahrlässigkeit lasse sich ihr aber laut Rechtsanwalt Herich, dem Vertreter der Stadt Marl, nicht vorwerfen. „Schließlich hätte die Verletzung auch mit einem Stock, Tannenzapfen oder Finger passieren können.“ Deshalb sei der Schmerzensgeldanspruch der Eltern unbegründet. Und für entstehende Arzt- und Medikamentenkosten komme ohnehin der Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband auf. Richterin Dechamps machte deutlich, wie schwierig sich die Überwachung von 20 Kindern durch zwei Betreuer im offenen Gelände gestaltet. Insgesamt tendiere sie dazu, die Klage abzuweisen. Allerdings gewährte sie Rechtsanwalt Hermann zunächst drei Wochen Zeit, um einen Feststellungsantrag für eventuelle Folgekosten zu formulieren. Bis dahin wurde die Verhandlung vertagt. Ungeklärt ist bisher, woher der Schraubenzieher stammt. Der Vater des Kindes äußerte den Verdacht, dieser könnte sogar von der Gruppe selbst in den Wald getragen worden sein. „Eventuell muss hier der gesamte Sachverhalt aufgeklärt werden“, sagte die Richterin




